Kanzlei für Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht in Linz

Unter Berücksichtigung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und Ihrer individuellen Ansprüche beraten wir Sie als Rechtsanwälte für Schaden­ersatzrecht in Linz bei allen schadenersatz- und gewährleistungs­rechtlichen Angelegenheiten. Gerne werden Sie diesbezüglich durch unsere Kanzlei Rechtsanwälte Zauner Schachermayr Koller & Partner kompetent beraten und vertreten. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht verfügen wir über umfangreiches Fachwissen und vertreten Sie sowohl bei außergerichtlichen als auch gerichtlichen Anspruchs­verfolgungen. Demgegenüber unterstützen wir Sie natürlich auch, wenn unberechtigte oder überhöhte Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche an Sie oder Ihr Unternehmen gestellt werden und helfen Ihnen bei der Abwehr derselben.

Rechtsberatung für Gewährleistungsrecht

Oftmals werden die beiden Begriffe Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht gleichgestellt, wobei im eigentlichen Sinne zwei unterschiedliche Ersatz­ansprüche gemeint sind. Bei der Gewährleistung haftet man für die Sache selbst, nicht aber für die Folgeschäden.

Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene verschuldungsunabhängige Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware oder Leistung. Diese Mängel müssen dabei bereits bei der Übergabe bestehen, selbst wenn deren Feststellung erst später erfolgt: unbekannter bzw. verborgener Mangel. Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistungs­ansprüche beträgt bei beweglichen Gegenständen 2 Jahre und bei unbeweglichen Gegenständen 3 Jahre.

Wir sind gerne für sie da

Regelungen bei Gewährleistung

Hat ein Übernehmer eine mangelhafte Sache erworben, dann stehen ihm verschiedene Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung. Er kann die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn der Austausch oder die Verbesserung ist für den Übergeber unmöglich oder mit einem erhöhten Aufwand verbunden. 

Bei einer bloß geringfügig mangelhaften Ware hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung, wenn der Übergeber einen Austausch oder eine Verbesserung verweigert oder säumig ist. Unter Umständen kann in einem solchen Fall auch eine Rückabwicklung des Geschäfts erfolgen.

Rechtsberatung für Schadenersatzrecht in Linz

Anders sieht es bei Schadenersatzansprüchen aus, denn diese umfassen sowohl den Schaden an der Sache selbst als auch die Folgeschäden. Um Schadenersatzanspruch stellen zu können, muss ein Zurechnungsgrund (Verschuldens-, Gefährdungs- oder Eingriffshaftung) vorliegen. Voraussetzung hierfür ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers, welches wiederum für den Schaden ursächlich ist. Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt in der Regel nach 3 Jahren ab der Kenntnis des Schadens und des Schädigers bzw. generell nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Jahren. Als Anwälte für Schadenersatzrecht beraten wir Sie gerne ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten bei Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen. Kontaktieren Sie uns zeitnah, um Ihr Anliegen prüfen zu können.

Anwälte für Schadenersatzrecht in Linz

Um Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen bzw. diese abzuwehren, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Schadenersatz­recht konsultieren. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme ist dabei essenziell, um möglichst schnell die notwendigen Schritte einzuleiten.

Als Anwälte für Schadenersatzrecht beraten wir Sie, ob und in welcher Form Schadenersatz gegenüber einem Schädiger besteht. Wir informieren Sie über den Umfang Ihrer Schadenersatzansprüche und fordern den Schädiger oder dessen Haftpflicht­versicherung zur Schadenersatz­leistung auf, wobei wir die Schadenersatz­forderung rechtlich plausibel begründen. Wir sind darum bemüht, bereits durch außergerichtliche Verhandlungen eine für den Geschädigten bestmögliche wirtschaftliche Lösung des Schadensfalles zu erzielen.

Ist die Bereinigung eines Schadenfalls nicht im Rahmen einer außergerichtlichen Verhandlung möglich, dann stehen wir Ihnen als kompetente Rechtsvertreter für Schadenersatz­recht natürlich auch vor den zuständigen Gerichten zur Seite. Auf Seiten des Schädigers prüfen wir den Umfang einer Schadenersatz­­verpflichtung und helfen, unbegründete Schadenersatz­ansprüche abzuwehren.

Formen des Schadenersatzes

Die österreichische Rechtsordnung gewährt Ersatz für Schäden; vorausgesetzt ein schon vorhandenes Vermögensgut wurde gemindert oder zerstört oder ein Geschädigte musste einen Aufwand oder Verbindlichkeiten tätigen. Wird beispielsweise ein Kraftfahrzeug bei einem Unfall beschädigt, entsteht ein Sachschaden, der vom Schädiger ersetzt werden muss.

Werden bei dem Unfall auch Personen verletzt, handelt es sich um Körperverletzung. In diesem Fall kann der Geschädigte Ansprüche auf Schmerzensgeld stellen, sowie den Ersatz der Heilkosten (Behandlungen, Massagen, Medikation) und weiterer Unkosten verlangen. Ferner muss der Schädiger die Kosten für Krankentransporte und Rehabilitationen, sowie den entgangenen Verdienst tragen. Hinsichtlich des Schmerzensgeldes kann der Geschädigte sowohl Ersatz für körperliche als auch für seelische Schmerzen verlangen, für letztere allerdings nur, wenn die seelischen Schmerzen Krankheitscharakter aufweisen.

Kontakt – Ihre Rechtsexperten für Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht in Linz

Aufgrund individueller Faktoren und der Komplexität des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts ist es ratsam einen Experten für Schadenersatz zu kontaktieren, um alle relevanten Aspekte im Überblick zu behalten. Als kompetente Ansprechpartner im Schadenersatzrecht in Linz beraten und betreuen wir Sie gerne bei Ihrem persönlichen Schadenfall.

Ganz gleich, ob Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen möchten oder als Unternehmen unberechtigte Ansprüche abwehren möchten – als Spezialist stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei alle weiteren Schritte besprechen zu können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und hoffen, Sie schon bald in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen!

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