Kanzlei für Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht in Linz
Rechtsberatung für Gewährleistungsrecht
Oftmals werden die beiden Begriffe Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht gleichgestellt, wobei im eigentlichen Sinne zwei unterschiedliche Ersatzansprüche gemeint sind. Bei der Gewährleistung haftet man für die Sache selbst, nicht aber für die Folgeschäden.
Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene verschuldungsunabhängige Haftung des Verkäufers für Mängel an der Ware oder Leistung. Diese Mängel müssen dabei bereits bei der Übergabe bestehen, selbst wenn deren Feststellung erst später erfolgt: unbekannter bzw. verborgener Mangel. Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche beträgt bei beweglichen Gegenständen 2 Jahre und bei unbeweglichen Gegenständen 3 Jahre.
Regelungen bei Gewährleistung
Hat ein Übernehmer eine mangelhafte Sache erworben, dann stehen ihm verschiedene Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung. Er kann die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn der Austausch oder die Verbesserung ist für den Übergeber unmöglich oder mit einem erhöhten Aufwand verbunden.
Bei einer bloß geringfügig mangelhaften Ware hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung, wenn der Übergeber einen Austausch oder eine Verbesserung verweigert oder säumig ist. Unter Umständen kann in einem solchen Fall auch eine Rückabwicklung des Geschäfts erfolgen.
Rechtsberatung für Schadenersatzrecht in Linz
Anwälte für Schadenersatzrecht in Linz
Um Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen bzw. diese abzuwehren, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht konsultieren. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme ist dabei essenziell, um möglichst schnell die notwendigen Schritte einzuleiten.
Als Anwälte für Schadenersatzrecht beraten wir Sie, ob und in welcher Form Schadenersatz gegenüber einem Schädiger besteht. Wir informieren Sie über den Umfang Ihrer Schadenersatzansprüche und fordern den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zur Schadenersatzleistung auf, wobei wir die Schadenersatzforderung rechtlich plausibel begründen. Wir sind darum bemüht, bereits durch außergerichtliche Verhandlungen eine für den Geschädigten bestmögliche wirtschaftliche Lösung des Schadensfalles zu erzielen.
Ist die Bereinigung eines Schadenfalls nicht im Rahmen einer außergerichtlichen Verhandlung möglich, dann stehen wir Ihnen als kompetente Rechtsvertreter für Schadenersatzrecht natürlich auch vor den zuständigen Gerichten zur Seite. Auf Seiten des Schädigers prüfen wir den Umfang einer Schadenersatzverpflichtung und helfen, unbegründete Schadenersatzansprüche abzuwehren.
Formen des Schadenersatzes
Die österreichische Rechtsordnung gewährt Ersatz für Schäden; vorausgesetzt ein schon vorhandenes Vermögensgut wurde gemindert oder zerstört oder ein Geschädigte musste einen Aufwand oder Verbindlichkeiten tätigen. Wird beispielsweise ein Kraftfahrzeug bei einem Unfall beschädigt, entsteht ein Sachschaden, der vom Schädiger ersetzt werden muss.
Werden bei dem Unfall auch Personen verletzt, handelt es sich um Körperverletzung. In diesem Fall kann der Geschädigte Ansprüche auf Schmerzensgeld stellen, sowie den Ersatz der Heilkosten (Behandlungen, Massagen, Medikation) und weiterer Unkosten verlangen. Ferner muss der Schädiger die Kosten für Krankentransporte und Rehabilitationen, sowie den entgangenen Verdienst tragen. Hinsichtlich des Schmerzensgeldes kann der Geschädigte sowohl Ersatz für körperliche als auch für seelische Schmerzen verlangen, für letztere allerdings nur, wenn die seelischen Schmerzen Krankheitscharakter aufweisen.
Kontakt – Ihre Rechtsexperten für Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht in Linz
Aufgrund individueller Faktoren und der Komplexität des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts ist es ratsam einen Experten für Schadenersatz zu kontaktieren, um alle relevanten Aspekte im Überblick zu behalten. Als kompetente Ansprechpartner im Schadenersatzrecht in Linz beraten und betreuen wir Sie gerne bei Ihrem persönlichen Schadenfall.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen möchten oder als Unternehmen unberechtigte Ansprüche abwehren möchten – als Spezialist stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei alle weiteren Schritte besprechen zu können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und hoffen, Sie schon bald in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen!